Allgemeine Teilnahmebedingungen, AGB

1. Vertragsabschluss

a) Mit der Rücksendung des Vertragsangebotes bietet der Anmelder uns den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung soll schriftlich erfolgen. Sie erfolgt für den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag wird mit Erhalt der Auftragsbestätigung von uns verbindlich.

b) Der Vertrag beinhaltet die Leistungsbeschreibungen unter Einschluss der vorliegenden Teilnahmebedingungen von Go Bildung sowie den sonstigen Unterlagen (Reservierungsbestätigung und verbindliche Anmeldung)

2. Zahlung

a) Nur 90% vom Projektpreis sind – ohne weitere Aufforderung – bis spätestens 60 Tage vor geplantem Antritt der Projektfahrt auf unser Konto einzuzahlen. Der restliche Projektpreis ist erst direkt nach dem geplanten Ende der Projektfahrt auf unser Konto einzuzahlen.

b) Zahlungen können durch Überweisung oder per Scheck an uns beglichen werden.

c) Die Regelungen 2a) und 2b) gelten nur, wenn nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsvereinbarung schriftlich getroffen wurde.

3. Rücktritt (Stornierungen)

Stornieren nach Zustandekommen des Vertrages einzelne Teilnehmer ihre Projektteilnahme aus zwingenden persönlichen Gründen (z.B. Erkrankung), so verzichten wir vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung auf das Recht, eine Entschädigung zu verlangen. Erst wenn die Zahl der Stornierungen auf die jeweilige Buchung einen Anteil von 10 % übersteigt oder Sie in den letzten 6 Wochen vor Beginn stornieren, steht uns ein Anspruch auf Stor­no­kos­ten­ent­schä­di­gung zu. Diese Stornokostenentschädigung können wir wahlweise durch die nachfolgenden gesetzlichen Pauschsätze oder durch konkrete Schadensberechnung beziffern und geltend machen. Bis 90 Tage vor Antritt der Projektfahrt erheben wir eine Stornogebühr von 30% des Projektpreises, vom 89.-30. Tag 50%, ab dem 29. Tag 80% des Projektpreises. Bei Nichtantritt der Projektfahrt, ohne Kündigung, bleibt der Teilnehmer zur vollen Zahlung verpflichtet. Diese Regelungen finden auch Anwendung, wenn einzelne Personen aus einer Gruppe zurücktreten oder die Projektfahrt ohne Kündigung nicht antreten.

4. Änderungen von Leistungen und Preisen vor Antritt der Projektreise

a) Wird uns vor Beginn der Projektfahrt bekannt, dass einzelne Leistungen dieser Fahrt nicht vertragsgemäß erbracht werden können, so sind wir zu Leistungsänderungen berechtigt, falls wir eine gleichwertige und zumutbare Ersatzleistung anbieten können.

b) Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühr oder einer Änderung der für die betreffende Projektfahrt geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Projektpreis im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auswirkt. Dies gilt nur, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Termin der Projektfahrt mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Projektpreises oder einer Änderung einer wesentlichen Projektfahrtleistung haben wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Antritt der Projektfahrt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung der Projektleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Projektvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einem mindestens gleichwertigen Projekt zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, ein solches Projekt ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Leistung der Projektfahrt uns gegenüber geltend zu machen.

5. Kündigung infolge höherer Gewalt

Erschwerung, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Grenzschließung etc.), Naturkatastrophen, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Vertragsteile zur Kündigung des Vertrages. Wir sind im Kündigungsfalle zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die Beförderung mitumfasst. Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit sie im Vertrag umfasst ist, tragen wir und Sie je zur Hälfte. Alle übrigen Mehrkosten tragen Sie.

6. Gewährleistung und Abhilfe

Sind Sie der Ansicht, dass die Projektfahrt mit Mängeln oder Störungen belastet ist, sind Sie verpflichtet, dies verbunden mit dem Verlangen nach Abhilfe uns unverzüglich mitzuteilen. Das Abhilfeverfahren ist an die örtliche Projektleitung zu richten. Besteht eine solche nicht, oder ist sie nicht erreichbar, so ist das Abhilfeverlangen zu richten an Go Bildung Markus Kunert, Tel.: 030/ 81 82 13 14, Fax 030- 78 95 94 78. Kommen Sie durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen Ihnen auf diesen Mangel gestützte Ansprüche nicht zu. Abhilfe kann der Teilnehmer nur verlangen, wenn sie für den Veranstalter keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Anzeigen, die an andere und nicht direkt an die örtliche Projektleitung oder die angegebene Telefonnummer gerichtet sind, genügen nicht. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen.

7. Geltendmachung von Ansprüchen und Verjährung

a) Ansprüche auf Basis des zwischen uns geschlossenen Vertrages sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Projektfahrt ausschließlich gegenüber Go Bildung Markus Kunert, Gotenstr. 33, 10829 Berlin geltend zu machen.

b) Die Verjährungsfrist etwaiger Ansprüche aus dem Vertrag beträgt für beide Parteien 1 Jahr.

8. Haftungsbegrenzung

a) Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt, – soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder – soweit wir für einem dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

b) Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Unterkunft, Klettern usw.) und in der Ausschreibung des Bildungsprojekts ausdrücklich als vermittelte Fremdleistungen gekennzeichnet werden.

c) Gelten für eine von einem unserer Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen Übereinkommen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so gelten diese Bestimmungen (z. B. Beförderungsbedingungen der Bergbahnen) auch für dieses Vertragsverhältnis.

9. Vermittelte Leistungen

Die Transportleistungen für den Personenverkehr, Unterkunft, Verpflegung, Klettern, Bootsfahrten und andere Leistungen werden bei Bedarf durch uns vermittelt. Diese Leistungen werden eigenverantwortlich durch konzessionierten Unternehmen durchgeführt.

10. Sicherheit und Gesundheit

a) Die meisten Angebote haben einen sportlichen und abenteuerlichen Charakter und stellen damit erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Über die gesundheitliche Eignung aller Teilnehmer für die Anforderungen des Angebots sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärtzlichen Rat einholen.

b) Schwimmkenntnisse sind für alle wasserbezogenen Angebote absolute Voraussetzung.

c) Im Interesse aller müssen alle Teilnehmer den Anweisungen und Regeln der Guides und Trainer, aber auch der vermittelten Fremdanbieter, jederzeit Folge leisten (Klettern, Hausregeln usw.).

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Verträge mit Vollkaufleuten ist Berlin.

12. Sonstiges

a) Sofern wir Ihnen nichts anderes mitteilen, benötigen Teilnehmer deutscher Staatsangehörigkeit bei grenzüberschreitenden Fahrten lediglich einen deutschen Personal-/Kinderausweis.

b) Alle Teilnehmer stimmen der Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen mit ihnen oder von ihnen durch Go Bildung Markus Kunert oder seine Partner zu.

c) Wir verfolgen in allen Programmen selbständig den Hauptzweck Erziehung, Ausbildung und/ oder Fortbildung der Teilnehmer bzw. der uns anvertrauten Schüler. Üblich ist dabei die Vermittlung von Kommunikationskompetenz und/ oder sportlicher Bewegungskompetenz.

d) Die personenbezogenen Daten, die Sie an uns geben, werden elektronisch verarbeitet. Erhebungen von bzw. Übermittlungen persönlicher Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften. Unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit und dem Datengeheimnis verpflichtet.

e) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des Vertrages insgesamt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten solche Regelungen, die dem Zweck des Gewollten möglichst nahe kommen.

f) Alle Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen aufgrund von Druckfehlern oder Irrtümern bleiben vorbehalten.

Go Bildung Markus Kunert, Hauptstr. 9, 10827 Berlin, Stand 07/2021